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Datum: 31.03.2026
Aktenzeichen: 15 Sa 20/25
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17.04.2025 – 22 Ca 7636/24 – teilweise
abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 01.10.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt der Kläger 85%, die Beklagte trägt 15%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens
trägt der Kläger 70%, die Beklagte trägt 30%.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.