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Registersachen

Für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins-, Schiffsbau-, Binnenschiffs- und Seeschiffsregisters für den Bezirk des Amtsgerichts Achern ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 6a Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz vom 20. November 1998 das Amtsgericht Mannheim zuständig.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Mannheim.

Das ehemals bei den Amtsgerichten geführte Güterrechtsregister wurde zum 01.01.2023 ersatzlos abgeschafft. Neue Eintragungen sind nicht mehr möglich. Die Einsicht in das alte Register ist noch bis Ende 2037 möglich.

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