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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Achern ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Straf- und Bußgeldsachen.

Ebenso ist das Amtsgericht Achern zuständig als Betreuungsgericht.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Eine Ausnahme bilden Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien im Bezirk des Amtsgerichts Achern. Für diese Verfahren ist das Amtsgericht Baden-Baden zuständig.

Im Zuge der großen Grundbuchreform des Landes Baden-Württemberg führt das Amtsgericht Achern auch eines der 13 zentralisierten Grundbuchämter in Baden-Württemberg.

Das für den Bezirk des Amtsgericht Achern zuständige Familien-, Nachlass-, Insolvenz-, und Landwirtschaftsgericht ist das Amtsgericht Baden-Baden.

Für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins-, Schiffsbau-, Binnenschiffs- und Seeschiffsregisters für den Bezirk des Amtsgerichts Achern ist das Amtsgericht Mannheim zuständig.

Das Güterrechtsregister wird weiterhin beim Amtsgericht Achern geführt, wobei sich die örtliche Zuständigkeit danach richtet, ob einer der Ehegatten oder Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im hiesigen Bezirk hat (§§ 377 Abs. 3 FamFG, § 1558 Abs. 1 BGB).

Weitere Informationen zu diesen sowie weiteren Tätigkeiten des Amtsgerichts erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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