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Hinterlegungen
Das für den Bezirk des Amtsgerichts Achern zuständige Hinterlegungsgericht ist gemäß § 8a Abs. 1 iVm, § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz vom 20. November 1998 das Amtsgericht Baden-Baden.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Baden-Baden.
Für die Hinterlegung von Wertpapieren ist gemäß § 15b Nr. 1 iVm § 8a Abs. 3 Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz vom 20. November 1998 das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.