Suchfunktion
Zwangsversteigerungen
Für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien im Bezirk des Amtsgerichts Achern ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz vom 20. November 1998 das Amtsgericht Baden-Baden zuständig.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Baden-Baden.